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geht auf eine Studie ein und resümiert:
"Empirisch zeigt sich, dass de-jure-Unabhängigkeit
der Justiz nicht signifikant mit Wachstum und Wohlstand korreliert,
während das für de-facto-Unabhängigkeit sehr
wohl der Fall ist."
"Das städtische Sondertum verschwand so schnell
und geräuschlos, daß es sofort und gründlich vergessen
wurde. Es hatte sich schlicht überlebt (1803 / 1806). Darin
stimmten alle Regierungen der deutschen Staaten überein. Das von den Landesverfassungen >verstaatlichte<
Kommunalrecht konnte nun den sozioökonomischen Entwicklungen
angepaßt werden. Die deutschen Staaten handelten dabei im Konsens und aus der Überlegung heraus, zu vereiteln, daß
sich Nachbarstaaten durch wirtschaftspolitische Liberalisierung
Vorteile verschafften, um Handel und Gewerbe auf ihr Territorium
zu locken...." >Die deutsche Krankheit.< Zwischentitel:
Vollbild - von Johannes Willms - 2001
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