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Lieselotte Seelig, Jahrgang
1941, Kreditsachbearbeiterin im genossenschaftlichen Sektor (Köln)
und bei einer öffentlich-rechtlichen Bausparkasse (Bocholt).
Von 1983 bis 2003 selbständige Kauffrau als Verwalterin von
"Eigentumswohnungen" in Nordrhein-Westfalen. Zwangsläufige
Beteiligung an Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Erfahrungen in der Kreditsachbearbeitung
und die Suche nach der wissenschaftlichen Methode >Gebäudewert
1914< führten zu den Fragen:
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Warum
wurden uns mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von
1900
bürgerliche Gesetze als subjektive
Rechte der Person versprochen?
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Mit
welcher Intention und mit welchen Mitteln wurden die subjektiven
und
subjektiven
öffentlichen Rechte des Bürgers
als Privatwirtschaftssubjekt
(Privatperson
/ Privatunternehmen) politisch und juristisch unterlaufen?
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1918
wurde der weltliche katholische Adel am Wettiner
Platz in Dresden von den Sachsen verjagt; 1919
warfen sich die Sachsen mit Gustav Stresemanns <Neuer Weltordnung>
dem weltlichen katholischen Klerus an die Brust.
Ein äußerst fragwürdiger Tausch!
Mit dieser Realität haben sich intellektuell redliche Sachsen zu beschäftigen
- als Bürger. Der Geburtsort Dresden alleine
qualifiziert nicht. Zu sehen bei Friedrich Karl Fromme (1930-2007),
Redakteur bei der FAZ und Autor bei Junge Freiheit, oder
Professor Rolf Kreibich (1938), Direktor des Instituts für
Zukunftsforschung und Technologiebewertung gGmbH in Berlin - wissenschaftliches Jury-Mitglied bei ZukunftsWerk: Stadt im Dialog.
Ich suche einen (sächsischen)
Verlag zur Veröffentlichung (ca. 120 DIN-A 4 Seiten) der
Recherche in Dresden:
ab Juli 2003
Stadtrechtliches
Privateigentum (1206-1806)
Das
neue Liegenschaftsrecht in sein. Beziehungen zum öffentl.
Recht in Sachsen (1900)
Rechtsgeschichte, Literaturgeschichte, Zeitzeugenberichte
Recherche in Köln:
bis 15. August 2003
Privateigentum (1803-2003)
Kreditwesengesetz (KWG)
= Kirchenrecht exceptio doli generalis = sog. Gemeinnützigkeit
Irreguläre Rechtsprechung
FGG-Verfahren gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Daten und Unterlagen über Grundstück
/ Gebäude gemäß Sachenrecht § 93 BGB Ständische
Rechtsprechung des 18. Jahrhunderts - auch im 20. und 21. Jahrhundert
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