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Privatrechtskultur
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Das subjektive und subjektive öffentliche Recht des Bürgers

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  Journal Privatrechtskultur - eine besondere Form des Tage- und Notizbuchs
 

Ein Journalist war ursprünglich mit Rezensionen neuester wissenschaftlicher Publikationen (Literatur) befasst, im Falle des historischen oder politischen Journals der Kommentator von Zeitungsnachrichten. Bedeutsam ist, dass journalistische Aufklärungsaufgaben das Kompentenzmonopol der Juristen unangetastet lässt: meist bestimmen Juristen, in welcher Art und Weise Rechtsthemen behandelt werden. Sie schreiben fast die gesamte Literatur über rechtliche Belange; in den führenden Medien bestimmen Journalisten mit Jurastudium, welche Art von Rechtsaufklärung veröffentlicht wird. (Wikipedia 6 / 2006)

Die Bezeichnung "wdr.org" begründet eine Verwechslungsgefahr zu "WDR" (Urteil des LG Köln als Zivilgericht - Az: 33 0216/00 vom 23.05.2000 - Internet). Der WDR ist eine Anstalt öffentlichen Rechts; ahnungslose Juristen legten § 12 BGB Namensrecht zugrunde. In Nr. 44. Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der zu dessen Ein- und Ausführung ergangenen Gesetze; vom 6. Juli 1899. heißt es: § 1 - Die Änderung des Familiennamens bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Innern und ist im Standesregister einzutragen. Anstalten öffentlichen Rechts sind allerdings keine "Bürger".

 

 

 

 

 

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