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Staatseigentum / Staatskapital oder Privateigentum / Privatkapital
>Vor 200 Jahren ist der ebenso vielseitige wie rätselhafte Architekt Claude-Nicolas Ledoux gestorben< heißt der Untertitel zu Karrierist? Futurist? Utopist? von Ursula Pia Jauch, Professorin für Philosophie und Kulturgeschichte an der Universität Zürich (NZZ vom 18. / 19. November 2006 - Literatur und Kunst)
Der Bau des königlichen (Monopol-) Salzwerks durch Ledoux (1736-1806) wurde 1779 fertig gestellt. Die komplette Anlage galt als Musteranlage und ist ein Ensemble aus insgesamt elf Gebäuden, die im Halbkreis zueinander stehen. Somit bilden sie einen integrierten Betrieb mit Siedehäusern, eine Arbeitersiedlung und ein großartiges Gebäude für die Direktion. Alles ist hier theatralisch, auf Wirkung und zugleich auf Funktionalität bedacht. Dass einer gebaut hat, der nicht nur eine eigene Ästhetik entwickelt, sondern zugleich eine dominante Idealvorstellung vom politischen und sozialen Leben der Menschen in Raum, Stein und Zeit umgesetzt hat, ist auch noch Jahrzehnte nach Stilllegung der Saline (1895) erfahrbar.
Jauch fordert auf: ".....und es wäre zu diskutieren, ob der Architekt noch die gottgegebene Macht des absolutistischen Herrschers inszenierte oder ob Ledoux, in einer subversiven Usurpation der gewählten Formensprache, schon die auf Rousseau fussende Konzeption einer <volonté général> des Volkes im Blick gehabt hat."
Wie andere reduziert auch Jauch die Aussage Rousseous auf den ersten Teil: "Der erste, der ein Stück Land absteckte und dann sich herausnahm, zu erklären: Das gehört mir! und Leute fand, einfältig genug, dies zu glauben, war der wahre Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Mordtaten, wie viel Elend und Schrecken hätte nicht dem Menschengeschlechte erspart, der die Pfähle herausgerissen, die Gräben zugeschüttet und seinen Genossen zugerufen hätte: 'Hütet euch, diesen Betrüger anzuhören; verloren seid ihr, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und der Boden keinem!'"
Während Rousseau die Entstehung von Privateigentum für ein Übel ansieht, hält er es gleichwohl für unvermeidlich. Das politische Hauptwerk Rousseaus ist seine Schrift Der Gesellschaftsvertrag. Danach entstehen Gesellschaft und Staat auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen einzelnen Personen zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen. Träger der Macht, Souverän, ist das Volk selbst. Rousseaus Ideal ist die demokratische Republik des Kleinbesitzers, in der jede Familie alles für ihren Bedarf Notwendige für sich selbst erzeugt.
Das ist bürgerliche Demokratie in der Republik als rechtliche Gewaltenteilung; keine materialistische Verteilung als ominöse soziale Gerechtigkeit einer <ständischen> Sozialen Marktwirtschaft. Legt man diese Prämisse zugrunde, geht es um die Frage: Mit welchem Kapital wird denn was finanziert? Staatseigentum mit Staatskapital oder Privateigentum mit Privatkapital?
Aus gutem Grund hat schon das damalige <Volk> die Bauten von Ledoux verworfen. Für wen haben seine Nachfolger, die progressiven Architekten des 20. Jahrhunderts, gebaut? Bürgerfeindlich und obrigkeitsbesoffen für den "Staat". Denn der Staat ist der Bauherr der sozialistischen Geschmacklosigkeiten. Woher kommt die sich wiederholende kommunale Staatsverschuldung? Seit der Verfassung von 1919 durch demokratisch-sozialistische Stadtplaner, die subjektiv keine ökonomische Verantwortung zu übernehmen haben.
Seit der Wiedervereinigung wird viel über die Gartenstadt Hellerau und die Deutschen Werkstätten geschrieben. Vor allem der glanzvolle Start vor dem Ersten Weltkrieg (1909) wird immer wieder in Erinnerung gerufen, ein Start mit einer großen Zielstellung, der Einheit von Arbeiten, Wohnen und Kultur. Rousseaus Ideal wurde wegen der <bürgerlichen Rechtsordnung> im Königreich Sachsen verwirklicht; das war kein nutzbarer Kleinbesitz, sondern bürgerliches Privateigentum - für den Arbeiter als Bürger in der Privatwirtschaft.
Die <ländlichen> Bauern der Feudalzeit wurden und werden zu Subventionsempfängern degradiert; die <städtischen> Tagelöhner des 18. und 19. Jahrhunderts im 20. <freiwillig> in Gewerkschaften zwangsorganisiert. Analog zu Architekten, Anwälten und Notaren in Landeskammern als Körperschaften öffentlichen Rechts. Das sind keine Vereinbarungen zwischen einzelnen Personen zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen, wie es sich Rousseou (1712-1778) idealistisch in seinem Gesellschaftsvertrag vorgestellt hat. Und in der Zeit von 1861 bis 1914 im Königreich Sachsen praktiziert werden konnte; garantiert durch den damaligen Rechtsstaat.
Wissenschaftstheoretische Probleme
Das, was als wissenschaftliche Erkenntnis gilt, wird immer von kollektiven Strukturen mitbestimmt, deren konstitutive Bedeutung selten als solche wahrgenommen wird. Wissenschaftliche Gemeinschaften neigen aufgrund ihrer soziologischen Eigenheiten dazu, einen kollektiven Glauben auch angesichts widersprechender Tatsachen aufrecht zu erhalten.
Das ist eine der Schlussfolgerungen aus Ludwik Flecks (1896-1961) ursprünglich 1935 erschienenem Werk "Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache". 1980 neu veröffentlicht vom Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main (stw 312). Weitere Informationen: http://rpoth.at/science.shtml |