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Wer kümmert(e) sich eigentlich um unseren Rechtsstaat?
Karl Theodor von Eheberg - Professor der Staatswissenschaft in Erlangen stellt 1908 in Finanzwissenschaft fest: ".... dass es sich bei dieser Disziplin um Staatswissenschaft, nicht um Wirtschaftswissenschaft handelt. Ein Staatsschatz ist nicht mehr zu horten."
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich Aktienrecht als Oktroi-, Konzessions- oder Normativ- System. Die 1. Aktiennovelle vom 11.6.1870 hebt das Konzessions-System endgültig auf; dadurch Übergang zum Normativ-System (das Gesetz regelt die Gründung einer AG allerdings nur mit wenigen Bestimmungen, die leicht umgangen werden können).
Beim Oktroi-System wird die Rechtsstellung der Gesellschaft durch einen - vom Souverän speziell erlassenen - Rechtsakt geregelt, der regelmäßig auch Privilegien enthält. Wer war 1991 beim Rechtsakt der Errichtung der SachsenLB denn Souverän und hat Privilegien verteilt? König Kurt (Jurist), Prinz Georg (Jurist), die Pseudo-Demokraten im Landtag, die demokratisch-sozialistischen Wähler? Oder bereits Wirtschaftsminister Ludwig Erhard mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Vom 27. Juli 1957; unterzeichnet: Erhard (Christlich Demokratische Partei)?
§ 1 UWG = exceptio doli generalis = "ungute Sitte gemeiner Staatswirtschaft". Abhängige Richter begründen das mit "gewachsenen Strukturen" - ob seit 1495, 1815, 1910, 1949 bleibt offen. Offen, meistens verdeckt, wird in dem Zusammenhang mit § 242 Bürgerliches Gesetzbuch - Treu und Glauben - argumentiert. Es heisst allerdings: Bürgerliches Gesetzbuch und Leistung nach Treu und Glauben; zwischen Bürger und Bürger, nicht zwischen Bürger und Staatswirtschaft (z. B. als Schornsteinfeger- oder Rundfunkgebühr, als Krankenkassenbeitrag für AOK oder DAK als körperschaften öffentlichen Recht).
Ludwig Erhard - auch ein Experte für Rechts- und Staatswissenschaft
1919 - 1922 Studium an der Handelshochschule Nürnberg
1922 - 1925 Studium der Betriebswirtschaft, Nationalökonomie und Soziologie
an der Universität Frankfurt / Main. Promotion zum Dr. rer. pol. über das
währungspolitische Thema "Die Bedeutung der Welteinheit"
1928 - 1942 Wissenschaftlicher Assistent und später Stellvertretender Leiter des
"Instituts für Wirtschaftsbeobachtung der deutschen Fertigware" in
Nürnberg. Das Institut betreibt in erster Linie Konsumforschung
1942 Erhard verlässt das "Institut für Wirtschaftsbeobachtung" und gründet
mit dem "Institut für Industrieforschung" ein eigenes Konsumforschungs-
Institut, das von der Reichsgruppe Industrie finanziert wird
1947 Als Leiter der Expertenkommission "Sonderstelle Geld und Kredit" bei der
Verwaltung der Finanzen der britisch-amerikanischen Bizone ist Erhard
mit der Vorbereitung der Währungsreform betraut. Erhard wird Honorar-
professor für Rechts- und Staatswissenschaft - Universität München
1948 März: Der Wirtschaftsrat der Bizone wählt Erhard zum Direktor der
Verwaltung für Wirtschaft
April: Bei einer Programmrede vor dem Wirtschaftsrat akzentuiert Erhard
stark die Konsumgüterindustrie
Juni: Parallel zur Währungsreform leitet Erhard in den westlichen
Besatzungszonen die Aufhebung der Bewirtschaftung und die Freigabe
der Preise ein
1949 Juli: In den "Düsseldorfer Leitsätzen" macht sich die CDU der britischen
Besatzungszone Ludwig Erhards wirtschaftspolitisches Konzept der
Sozialen Marktwirtschaft zu eigen
September: Nach den Wahlen zum 1. Deutschen Bundestag wird Erhard
Wirtschaftsminister im 1. Kabinett Adenauer
1950 Erhard wird Honorarprofessor für Rechts- und Staatswissenschaften -
Universität Bonn
1951 6. März: Der amerikanische Hohe Kommissar John McCloy verlangt von der
Bundesregierung zur Bewältigung der Folgen des Korea-Krieges eine "bedeutsame Modifizierung der Marktwirtschaft". Nach Rücksprache mit
Erhard lehnt Bundeskanzler Adenauer in seiner Antwort vom 27. März den
Übergang zu einer rüstungsbezogenen staatlichen Wirtschaftslenkung ab
usw. usf. auszugsweise zitiert aus: www.dhm.de
Honorarprofessoren sind Professoren, die wegen ihres langjährigen akademischen Einsatzes als Dozent oder Lehrbeauftragter eine Titularprofessur erhalten und mit der Hochschule in besonderer Weise verbunden sind. Sie halten Lehrveranstaltungen ab, sind in der Hauptsache weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig. Honorar erhalten Honorarprofessoren für ihre Lehrtätigkeit in der Regel nicht. Die Idee dahinter ist, Personen aus der Praxis auch für die Lehre zu gewinnen. (Wikipedia - 11 / 2006)
Gesetz über den lauteren Wettbewerb?
"..... Der Passus über Bestechung zwischen Firmen wanderte 1997 vom Gesetz über den unlauteren Wettbewerb ins Strafgesetzbuch. Diese <Aufwertung> hat einigen Firmen die Augen geöffnet. Jedenfalls ergreifen immer mehr Massnahmen gegen Korruption - wobei sie oft erst aus Schaden klug geworden sind." - Bestechungsfälle rütteln deutsche Firmen auf (NZZ vom 9. / 10. Dezember 2006 - Wirtschaft).
Das war keine Aufwertung, sondern überfällige Differenzierung. Das Strafgesetz ist bei Privatwirtschaftssubjekten (Privatpersonen / Privatunternehmen) anzuwenden, nicht bei Organpersonen "öffentlicher" Betriebe à la Erhards unlauterem Wettbewerb. Denn dann ist das "öffentliche" Disziplinarrecht anzuwenden. Für die Ableitung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Länderminister des Innern zuständig sind. Wenn diese das BGB kennen würden! Für die gibt es ja nur national-sozialistische "Betriebe".
Widerspruch
dau. Gedanklicher Widerspruch ist nicht zwecklos - dergestalt könnte man das Credo der Herausgeber der Zeitschrift <Widerspruch> beschreiben. .. Einen erfrischend polemischen Artikel steuert der betagte Nonkonformist Arnold Künzli bei. Unter dem Titel <Das Geheimnis der unsichtbaren Hand> geht er auf philosophischhistorische Spurensuche in der Vita Adam Smiths und versucht das <quasi metaphysische Fundament> von dessen Wirtschaftstheorie zu erörtern. Sein Schluss: Die <unsichtbare Hand> entsprang einer Muttersöhnchen-Phantasie. Smith habe die intensive Beziehung zur unverheiratet gebliebenen Mutter - Adam war ihr einziges Kind - in seine Theorien transformiert. So sei, schreibt Künzli, eine <matrizentrische Gesellschaftsvision> zur <idealen Rechtfertigungs-Ideologie einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung> geworden. (Rezension: Widerspruch. Beiträge zur sozialistischen Politik. Nr. 50: Alternativen! www.widerspruch.ch - Politische und Juristische Bücher - NZZ vom 20. November 2006)
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