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23. Sächsisches Verordnungsblatt 1910 – 1991

 

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen
12. Stück vom Jahre 1910
Nr. 65. Gesetz

über die Landes-Brandversicherungsanstalt;
vom 1. Juli 1910.


W I R , Friedrich August, von  G O T T E S  Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt:


I. Abschnitt
Allgemeiner Teil.

1. Einrichtung und Verwaltung der Anstalt.


§ 1. (1) Die „Landes-Brandversicherungsanstalt für das Königreich Sachsen“
besteht aus

 

a) der Abteilung für Gebäudeversicherung,
b) der Abteilung für Mobiliarversicherung.

 

§ 28. Zur Deckung eines nur vorübergehenden Bedarfs der Anstalt ist ihr auf Antrag der Brandversicherungskammer von der Staatskasse ein verzinslicher Vorschuß bis zur Höhe von insgesamt 500 000 M zu gewähren. Auch dürfen die Abteilungen mit Genehmigung des Ministeriums des Inneren anderwärts Darlehen aufnehmen.

Dresden, den 1. Juli 1910.

                    LS       F r i e d r i c h  A u g u s t

Christoph Graf Vitzthum v. Eckstädt                     _______________________________________________________________________

 


Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Herausgegeben von der Sächsischen Staatskanzlei


Nr. 36/1991


Dresden, 30. Dezember 1991


2B 12109 B

 

Errichtungsgesetz
für die Landesbank Sachsen – Girozentrale –
(SächsLB)
Vom 19. Dezember 1991

 

Der Sächsische Landtag hat am 19. Dezember 1991 das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Name, Sitz, Satzung


(1) Der Freistaat Sachsen errichtet mit Inkrafttreten dieses Gesetzes die

„Landesbank Sachsen Girozentrale“

nachstehend Bank genannt) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

 

§ 5
Stammkapital

 

(1) Die Bank wird zunächst mit einem Stammkapital von 187.250.000 DM ausgestattet. Hiervon übernehmen jeweils 93.625.000 DM der Freistaat Sachsen und der Beteiligungsverband der sächsischen Sparkassen.

Dresden, den 19. Dezember 1991

 

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt