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Zukunft > Die deutsche Krankheit . Vergangenheit und Gegenwart
Wissenschaft macht mir Sorge, weil
deutsche Wissenschaftler sich nicht mit dem beschäftigen, womit
sie sich beschäftigen sollen. Peter von Matt, Zürich, stellt
2006 in "Die Intrige. Theorie und Praxis der Hinterlist"
zu Schillers "Wallenstein" fest: "Er erkennt in Wallenstein
das historisch Neue und nimmt durch das sittliche Urteil über ihn
Partei für das historisch Alte und Überlebte. Wie hätte
die Tragödie ausgesehen, wenn Schiller nicht vom Weimarer Hof abhängig gewesen wäre?" (S. 217) "..... Von Schiller vermuten die meisten Leute das Gegenteil, denn er beklagte sich oft über seine miesen finanziellen Verhältnisse. Dies mag am Anfang seiner Künstlerkarriere zugetroffen haben, gilt jedoch später nicht mehr. Schiller war der erste, der allein von seinen Einkünften als Schriftsteller leben konnte; überdies bezog er vom Großherzog von Weimar eine stattliche Rente." - Das trügerische Bild des armen Poeten - von Bruno S. Frey, Professor für Volkswirtschaftslehre, Universität Zürich (NZZ vom 30. Mai 2006).
Die bürgerliche Verfassung
Wer das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) nicht kennt - nicht kennen
soll, der kann das bürgerliche Recht nicht anwenden. Wer die bürgerlichen
Rechte nicht kennt, kennt keine bürgerlichen Pflichten. Folglich
kann ein solcher Bürger nicht in eigener Verantwortung handeln.
1920 wurde von Hans Goldschmidt in "Eigentum und Eigentumsteilrechte in ihrem Verhältnis zur Sozialisierung" die Eigentumsfrage thematisiert. Zitat: "Mit dem Eindringen des öffentlichen Rechts in Rechtsinstitute, die bisher dem Privatrecht angehört haben, werden auch die subjektiven Rechte Eingang finden. .... Subjektives Recht ist diejenige rechtliche Stellung des Untertanen zum Staat, in der er vom Staat etwas verlangen kann oder ihm gegenüber etwas tun darf. ..... Ist für den Rechtsstaat die Unterwerfung der Verwaltung unter die Herrschaft des Gesetzes wesentlich, so bedeutet die Fortentwicklung der subjektiven öffentlichen Rechte einen weiteren Schritt auf gleichem Wege. (S. 56) Der Oberherrschaft des Staates im Eigentumsrecht entspricht das subjektive öffentliche Recht des Eigentümers auf sein Eigentum gegenüber dem Staat. Dieses subjektive öffentliche Recht ist etwas gänzlich anderes als das subjektive öffentliche Recht auf Eigentum, welches bisher als einer der sogenannten Grundrechte anerkannt wurde."
1913 wurde "Die apriorischen Grundlagen des Bürgerlichen
Rechts" von Adolf Reinach im "Jahrbuch für Philosophie
und phänomenologische Forschung" veröffentlicht; 1953
unter dem Titel "Zur Phänomenologie des Rechts" erneut
herausgegeben.
Die Sächsische Zeitung Dresden behandelt am 2. Mai 2006 das neue Hochschulgesetz. Hochschulen sollen künftig selbst über ihr Geld, ihr Personal und über Bauten entscheiden können. Die Organpersonen der Dredner Hochschulen verfügen weden über natürliche Gewalt noch über rechtliche Macht.
Denn als Sachenrecht BGB oder mittelalterliches Naturrecht verfügt der Grundstücks-Eigentümer, in diesem
Fall der Freistaat Sachsen, über die rechtliche Macht, demzufolge auch über den Inhalt des Hochschulgesetzes. Ist denn auf diese Art und
Weise eine unabhängige Forschung und / oder wissenschaftliche Lehre
gewährleistet?
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Der gemeindeutsche Idealismus (1949)
gemäß
Preußens "Fürstenbund" = kirchliche und weltliche Stände von 1803
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Fichtes (1763-1814) normative Sittlichkeit
als
"Sorglose Rückständigkeit"
der Katholiken (Bonn)
ist
"Sozialistische Gemeinnützigkeit"
der Demokraten
in
Hegels (1770-1831) evangelischem Gottesstaat (Berlin)
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Vom Gesetzesstaat zum Rechtsstaat
Am 19. November 1934 hielt Heinrich Lange, Mitglied der Akademie
für Deutsches Recht, zur Eröffnung des Instituts für
Erneuerung des bürgerlichen Rechts an der Universität Breslau
seinen Vortrag "Vom Gesetzesstaat zum Rechtsstaat":
"Das 19. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch den Sieg des
Bürgers, der Stadt über Hof und Land, des Bürgerhauses
über den Fürsten-, Schloß- und Bauernhof. .... Das 19.
Jahrhundert ist für Deutschland gekennzeichnet durch stetes siegreiches
Vordringen des englisch-französischen Liberalismus gegen den Pflicht-
und Gemeinschaftsgedanken preußischer Überlieferung, zwischen
Pflicht- und Freiheitsgedanken des gemeindeutschen Idealismus.
Individualismus und Materialismus unterhöhlten nach und nach das
Bürgertum und damit die übrigen Stände; Handel und Verkehr
beherrschten das Denken, formten die Maßstäbe der Zeit. .....
Der Staat verblaßte so zu einem Gerichtsvollzieher nach außen,
zu einem Schutzmann nach innen. ..... Den Staat mit den Maßstäben
des bürgerlichen Rechts messen, bedeutet, ihn im Herbarium der juristischen
Person verdorren zu lassen, ihn auf den Status quo von gestern mumifizieren.
Das Auf und Nieder des Staatslebens, in dem Meeresstille und Sturm wechseln,
ist dem starren Rechtsdenken unfaßlich."
Ab 1919 gab es keine bürgerlichen Rechte mehr bzw. nur als Ausführungsparagraphen; in der sozialistischen Verfassung wurde demokratisch "Gemeinnützigkeit"
verankert. Es ist nicht erstaunlich, dass katholische "Sorglose Rückständigkeit"
Basis der "sozialistischen Gemeinnützigkeit"
deutscher Demokraten ist. Denn mit absolutistischen Methoden des 19. Jahrhunderts
wurde - jetzt ohne Monarch - an Ordnungs- und Rechtsvorstellungen von
vor 1806 angeknüpft, die mit dem Niedergang des Heiligen Römischen
Reiches Deutscher Nation angeblich untergegangen waren.
Gemeine Gemeinnützigkeit als Rekonstruktion des Ständestaates; Hauptsache
"Stand". Arbeiterstand ersetzte Adelsstand; "Gewerkschaften"
und Verbände der "Arbeitgeber" sind Ständeorganisationen. Ab 1919 in
den privatwirtschaftlichen (Industrie-) Betrieben als Spaltung
von Privatkapital und Arbeit (Gustav Stresemann); bereits 1948 in der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt, Vorläufer des bundesrepublikanischen
Staatskapitalismus (Erich Köhler). Jetzt allerdings als Versöhnung von Staatskapital und angeblicher gemeinnütziger Arbeit deklariert (Joahnnes Rau).
Caroline Schnyder, Dozentin am Historischen Institut der Universität
Bern, rezensiert in der NZZ vom 19. April 2006 - Rubrik "Das historische
Buch": Sorglose Rückständigkeit - Peter Hersche über
die katholische Kultur im Barockzeitalter und verweist dabei auf Hersches
harsche Kritik an der in den letzten Jahren heftig diskutierten Konfessionalisierungsthese,
die mit ihrem vergleichenden, auf Gemeinsamkeiten konzentrierten Ansatz
die Unterschiede zwischen den Konfessionen platt walze.
Schlüsselfigur ist Adam H. Müller (1779-1829); Staatstheoretiker.
Von 1798-1801 studierte Müller Staatswissenschaften in Göttingen,
daneben historische und philosophische Studien. 1805 Übertritt zum
Katholizismus. Im selben Jahr Umzug nach Dresden. Dort rege literarisch-philosophische
Arbeit und Vorlesungstätigkeit. 1809 aus politischen Gründen
aus Dresden ausgewiesen. Umzug nach Berlin. 1811 Geheime politische
Mission nach Wien. 1815 im Auftrag Metternichs Kriegskorrespondent; .....
Sein Einfluß auf das konservative Staatsdenken im 20. Jahrhundert
ist unübersehbar. Denn sowohl für Adam Heinrich Müller als auch für Carl Schmitt (1888-1985) ist die Nation eine leidenschaftliche, mythische Familie.
Warum erst 1811 nach Wien? 1811 wurde in Österreich das Allgemeine
Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) kodifiziert; unter Preußens
Führung massiv vom "Reich" bekämpft. Der "Fürstenbund"
war entweder die ökonomische oder ökumenische Vereinigung der katholischen
und evangelischen Stände.
"Gegen das bürgerliche Recht als
subjektives Recht der Person waren sich Kirche und Adel uneingeschränkt
einig" (Adam Müllers ethische und philosophische Anschauungen im Lichte
der Romantik - Eine strukturpsychologische und charakterlogische Untersuchung
- Ferdinand Reinkemeyer; 1925).
1809 schlussfolgert Adam H. Müller in "Die Elemente
der Staatskunst": "Von der Kirche hat man sich losgesagt, und
wenn man mit dem Wort "Kirche" irgendeinen ernsthaften Begriff
verbindet, so war das, was die Reformation an ihre Stelle setzte, nicht
eine Kirche, sondern eine bloße Privatanstalt.
.. Es dauerte
nicht lange, so war Christus nichts mehr als ein schlichter, rechtlicher
Privatmann, ein guter Lehrer der Moral;....." (Vorlesungen in Dresden - Von der Freiheit und vom Gehorsam in demselben
Christentume)
Mit Art. 140 Grundgesetz 1949 mutierten Religionsgesellschaften
bürgerlichen Rechts (Art. 137 / 1919) zu schlichten
Religionsgemeinschaften. Über den üblen Trick erfolgen Verordnungen auch in der Bundesrepublik
über landesherrliche Gesetzgebung - nicht anders als im Sächsischen Kurfürstentum von vor 1806.
In "Die Lehre vom Staat als Organismus - Kritische Untersuchungen
zur Staatsphilosophie Adam Müllers" beschreibt Gisela von Busse
1928 Müllers politische Forderung von 1809: "..... damit
das innere Band des Staates nicht zerrissen werde, verlangt er die Unveräußerlichkeit
des Grundeigentums, erklärt er die Unmöglichkeit des Privateigentums
an Grund und Boden und der Taxation des Grundeigentums".
<Grundstücke der evangelischen Kirche gelten als unveräußerlich.
Liegen jedoch <besondere kirchliche, öffentliche, gemeinnützige,
wirtschaftliche oder soziale Gründe vor, könne sie Grundstücke
gegen gleichwertige Flächen tauschen>>, sagt der zuständige
Dezernent, Oberlandeskirchenrat Jörg Teichmann (Ein Prozent Sachsens
in Kirchenbesitz - Kirche achtet auf umweltgerechte Bewirtschaftung ihrer
Fläche - DNN vom 22. / 23. April 2006).
Wenn es um richtige "Bodenrichtwerte" geht (§ 192 BauGB - 1960) sind Organpersonen der religiösen Gemeinschaften stets flott dabei. Offenkundig empfinden sie sich dann im Sinne des Hegelschen
philosophischen Gottesstaates sowie Fichtes normativer Sittlichkeit noch
immer als überlegene, ja geheiligte Wesen. Dann wird finanziell herausgeholt, was herauszuholen ist.
Das historische Buch: Nationalismus im Mittelalter? ..... Neuland
Hirschis <motivgeschichtlicher> Katalog ist dick - und disparat: Der humanistische Diskurs zeichnet sich durch <aristokratisches Ehrverständnis>, <städtische Xenophobie> und <imperiales Herrschaftsdenken> aus. Die Humanisten hätten also die <deutsche Nation> als Hort wahrer Männlichkeit und Ehre gelobt, mit einer der römischen vergleichbaren Geschichte versehen, sie sich von fremden Gütern und Sitten abgeschottet gewünscht (vor allem von der religiösen Dekadenz Italiens und dem verweichlichten Frankreich) und die <manipulative Macht des Wortes in seiner öffentlichen Inszenierung> erprobt. Ob sich all das wirklich unter den <vormodernen Nationalismus> subsumieren lässt? Zweifel sind angebracht. Das ändert aber nichts daran, dass die Studie, welche die moderne Sozialgeschichte mit der Mediävistik verknüpft, mutig Neuland betreten und es äusserst anregend kultiviert hat. "Eine Studie über den <Wettkampf der Nationen>" von Caspar Hirschi, Lehrstuhl für Allgemeine und Schweizer Geschichte der Neuzeit, Universität Freiburg i. Ü. (Rezension: Urs Hafner - NZZ vom 8. März 2006)
Die französische Aufklärung und die deutsche
Geisteswelt
"Die von Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) begründete
historische Schule fühlte sich berufen, aus ihrer allseitigen Gegnerschaft
zur französischen Aufklärung die Bestimmung des deutschen Geistes
für eine neue Auffassung des geschichtlichen Lebens abzuleiten. Vor
allem wurde der französischen Aufklärung ein geschichtsfremder
Rationalismus und eine ungeheuerliche Selbstüberschätzung zur
Last gelegt. Die Französische Revolution als das fatale Ergebnis
der Aufklärung wird von der historischen Schule ebenso wie die Gewalttat
der Hegelschen Dialektik verworfen. Man stellt der spekulativen Philosophie
einen behutsamen Empirismus gegenüber. Die ewige Unruhe eines Zeitalters
der Umwälzung gilt als ebenso unfruchtbar, wie die Windstille der
beginnenden Restaurationszeit als ein schöpferischer Zustand bejaht
wird. Geschichte liegt nicht mehr im Wandel, sondern nur noch im Bleiben;
es kommt nicht mehr auf die gestaltenden Kräfte an, sondern allein
auf den Charakter der in sich gekehrten Nation, auf ihre zeitlose Tradition,
auf ihr Brauchtum, auf ihre Sitten - kurz auf alle jene inneren Werte,
an denen die aktualitätserfüllte Aufklärung achtlos vorübergegangen
war." - von Werner Krauss, in: Aufsätze zur Literaturgeschichte, Leipzig, 1968.
Brockhaus Enzyklopädie, 20. Auflage, Band 22, 1999
Thibaut, Anton Friedrich Justus, Jurist (1772-1840) wurde 1798 Prof. in Kiel, 1802 in Jena, 1806 in Heidelberg. T. trat für die Schaffung eines einheitl. dt. bürgerl. Gesetzbuchs ein; gegen diesen Plan wandte sich F. C. von Savigny mit der Schrift >Vom Beruf unserer Zeit ...< (1815) und führte so den langen Streit zw. der >histor.< (Savigny) und der >rechtsphilosophischen< (Thibaut) Rechtsschule. T. machte sich auch als Kenner der älteren Musik einen Namen. Werke: Theorie der log. Auslegung des röm. Rechts (1799); System des Pandektenrechts, 2 Bde. (1803); Über die Nothwendigkeit eines allg. bürgerl. Rechts für Dtl. (1814); Über Reinheit der Tonkunst (1825).
Internet: Privatrechtskultur - "F. Ranieri 200 Jahre Code civil. Welche Rolle spielte" das französische Recht in der Geschichte des europäischen Zivilrechts? Vortrag auf dem 35. Deutschen Rechtshistorikertag in Bonn 2004 über das europäische Obligationenrecht.
"Was sich bewährt hat, wurde übernommen"; Franz Wieacker – Rechtshistoriker; Vertreter der reaktionären Rechtsauffassung aus "Zur Methode der Rechtsgeschichte" von Uwe Wesel – Rechtshistoriker; Vertreter der sozialistischen Rechtsauffassung (20. Deutscher Rechtshistorikertag in Tübingen 1974). Der reaktionäre Muff unter sozialistischen Talaren müffelt still vor sich hin.
DREWAG setzt alle unter Strom
§ 36 HGB - Unternehmen öffentlicher Körperschaft
- seit 1900 Ausnahme von der Regel
Im Alltag setzt der Energieversorger rund 50.000 Dresdner Hausanschlusskästen
unter Strom, von den Fernwärme-, Trinkwasser- und Gas-Kunden ganz
zu schweigen. Im Jahr des Titels Stadt der Wissenschaft 2006 liefert die Drewag Stadtwerke Dresden GmbH eine Extraportion Engagement
und beteiligt sich mit 275.000 Euro als größter Sponsor.
Das Engagement der Drewag (1.400 Beschäftige) kommt nicht von ungefähr.
Nicht nur, dass zahlreiche Mitarbeiter aus der TU rekrutiert wurden und
werden. Wolf-Rüdiger Frank, Sprecher der Geschäftsleitung, ist
seit 2001 Lehrbeauftragter der TU im Bereich Risikomanagement
von Energieversorgungs-Unternehmen, Wettbewerbsstrategien sowie Öl-
und Gaspreisbildung. Im Jahr 2002 stiftete der städtische Dresdner
Versorger zudem einen Lehrstuhl für Energiewirtschaft an der
Fakultät Wirtschaftswissenschaften. Im November vergangenen Jahres
wurde Frank zum Honorarprofessor dieser Fakultät bestellt (DNN-Sonderveröffentlichung
Donnerstag, 9. Februar 2006 - Stadt der Wissenschaft 2006).
Aktenzeichen 4 E 12 / 97 VG Darmstadt (3) vom 29. 03. 01 - Kanalbenutzungsgebühr
- weist hin auf ein Verwaltungsgerichtsverfahren gemäß Kommunalabgabengesetz
(KAG), selbst wenn es sich beim Versorgungsbetrieb um einen ausgegliederten
Eigenbetrieb als GmbH oder AG handelt. Verfahrensberechtigte sind
Grundstückseigentümer / Kommune. Das Verfahren hat der Vermieter zu
führen. Denn weder der demokratisch-sozialistische Eigenbetrieb noch
der demokratisch-sozialistische Mieter können vor dem Verwaltungsgericht
klagen. Das ist der Grund, warum der gesetzeswidrige Zustand
der kommunalen Eigenbetriebe durch laufende Rechtsprechung noch immer
keine Korrektur erfahren hat.
"Die 1923 gegründete "Aktiengesellschaft Sächsische
Werke" war zu ihrer Zeit ein wahrer Gigant auf dem Energiesektor;
1929 übernahm erstmals in Deutschland eine kommunale Kapitalgesellschaft
den Vertrieb von Strom, Gas und Wasser aus einer Hand: DREWAG"- nonstop
2005. Demokratisch-sozialistischer Auftakt zur Staatsverschuldung bis 1933.
§ 181 Bürgerliches Gesetzbuch (1900) - Insichgeschäft - gilt offenbar nur für "Bürger", nicht für wissenschaftliche gemeindeutsche Idealisten, Sozialisten oder Proleten.
Die langen Fünfziger
Wirtschaftliche Dynamik und biedermeierliche Restauration, materielle
Modernisierung und Kontinuität nationalsozialistischer Funktionseliten:
Die Ära Adenauer war eine Zeit voller Widersprüche - Ein Essay
von Norbert Frey (60 Jahre DIE ZEIT - Erster Teil 1946 - 1966). Norbert
Frey lehrt Neuere und Neueste Geschichte an der Friedrich-Schiller-Universität
Jena.
"..... Fortan dämmerte die >Kanzlerdemokratie<, unter wachsender
Kritik von allen Seiten, ihrem Ende entgegen, und in der Union entbrannte
die Nachfolgedebatte. Eineinhalb Jahre lang investierte Adenauer noch
einmal unerhörte Energien, um den zu verhindern, der es dann wurde
- und der so glücklos blieb, wie der Patriarch es vorausgesagt hatte:
Ludwig Erhard.
.... In dem Bewusstsein, dass den Bundesbürgern die bis dahin ausgebliebene
Erfahrung einer Rezession in Bälde drohte, hatte Erhard schon seit
Jahren >Maßhalten< gepredigt. Nun suchte er, vom Schmittianer
Rüdiger Altmann beraten, den Appell als Sozialtheorie unter
die Leute zu bringen. Doch die Idee einer >formierten Gesellschaft<
war das Gegenteil von dem, wonach es die Westdeutschen - nicht bloß
die auf Pop und Pille programmierten Teens und Twens - nach zwei Jahrzehnten
ungestümen Wachstums gelüstete. ...."
"Aber Ludwig Erhard hat doch die Brötchenpreise freigegeben!"
- Uwe Backes, Politikwissenschaftler, Professor an der TU Dresden, stellvertretender
Leiter am Hannah-Ahrend-Institut für Totalitarismusforschung e. V.,
Forschungsschwerpunkte: Demokratie-Theorie, Ideologie-Geschichte und vergleichende
Extremismus-Forschung.
Auf der Veranstaltung am 24. April 2006 Projekt ZukunftsWerk Stadt -
Stadtjubiläum 2006 "Dresdens Zukunft - weltoffen oder beschränkt?"
referierte Professor Dr.
Gerhard Besier, Direktor am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung
e. V., TU Dresden, über Wir und "die Anderen".
Ein Aspekt wurde von ihm nicht benannt, wie in Deutschland Ein- und
Ausschluss über "Gemeinnützigkeit" funktioniert. Nicht
erst seit 1949 oder seit der Wende; politisch korrekt seit der Weimarer Republik (1919).
Denn mit der demokratisch-sozialistischen Verfassung wurden Sonderrechte als Privilegien
wieder eingeführt - wie im finsteren Mittelalter.
§ 3. Jüdische Kultusvereinigungen
Jüdische Kultusvereinigungen und ihre Verbände, denen das Gesetz
vom 28. März 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 338) die Stellung als
Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung ab 1. April
1938 entzogen hat, gelten für die Befreiung von der Grundsteuer
bereits ab 1. Januar 1938 nicht als Körperschaften öffentlichen
Rechts (2. Verordnung zur Durchführung des Grundsteuergesetzes für
den ersten Hauptveranlagungszeitraum (II. GrStDVO) Vom 29. März 1938
(RGBl. I S. 360).
"Ergänzung einiger Tatsachen zu Martin Heidegger"
Dr. phil. Hermann Heidegger (Briefe an die Herausgeber FAZ 15. November
2005): "Der politische Irrtum Martin Heideggers im Jahr 1933 ist
unbestritten. Er teilte diesen mit vielen bedeutenden Männern der
damaligen Zeit: Theodor Heuss, dessen vor 1933 geschriebenes Buch über
Hitler nach dem Zweiten Weltkrieg aus den deutschen Bibliotheken verschwand;
.....
Das "Verschwinden" hat andere Gründe. Hitlers Weg.
Eine historisch-politische Studie über den Nationalismus (Heuss 1932)
- verschwand aus westdeutschen Bibliotheken (Sächsische Landesbibliothek
Dresden, 22. Aug. 1972; Sächsische Landesbibliothek - Staats-
und Universitätsbibliothek (SLUB), Dresden - 2 A 2887 - 16. Dez. 2005).
Zitat: "Die NSDAP. bezeichnet sich als eine "sozialistische
Partei", aber es ist nicht allen ihren Gliedern wohl dabei. Sie haben
es nicht gerne, wenn die Polemik "bürgerlicher Parteien"
ihnen ihre Enteignungsanträge vorreitet und sie darauf aufmerksam
macht, daß sie, den Rechtsgedanken des Privateigentums für
bestimmte Kreise außer Kraft setzend, bolschewistischen Methoden
sich nähern;...." ".....Starke Beachtung fand der Antrag,
der einen Zinsfuß von höchstens fünf Prozent verlangte,
wovon "mindestens ein Prozent auf die Tilgung der Schuld zu verrechnen"
ist. Gottfried Feder hat die Vorstellung, daß der überhöhte
Zins ein gemeines Aussaugewerkzeug des Geldkapitalismus ist, ...."
"Sucht man für die Grundhaltung der sozialen Gruppen
oder Individuen, die zur NSDAP. stoßen, einen Generalnenner, so
wird man sagen können: es verbindet sie die anti-kapitalistische
Gesinnung. Bei der Erörterung des Wirtschaftsprogramms ist von
diesen Dingen eingehender gesprochen worden, da man sich um eine Synthese
zwischen Privatwirtschaft und Gemeinwirtschaft bemühte und bei einem
Agitationskompromiß endigte, das sehr viele Fragen offen lassen
muß."
Interview mit Holger Jancke "Von Büchern geht Macht und Magie aus" (DNN Pfingsten 2006) "..... Was haben Sie dabei entdeckt? Dass das Geschäft mit Büchern eine lange Tradition hat. Nach dem Krieg, in dem wertvolle Bibliotheken ausgelagert wurden, ist vieles verschwunden. Was in der DDR später zu einem lukrativen Staatsgeschäft wurde ... Das Zentralantiquariat soll 2,9 Millionen Bücher in den Westen verkauft haben. Als dort in den 70er Jahren viele Unis gegründet wurden, haben die ihre Bibliotheken mit DDR-Käufen aufgefüllt. ....."
FDP und Verbandsbeschwerde
"Mit einem halbseitigen Inserat sowie der Beilage eines Unterschriftenbogens in der NZZ vom 25. / 26. Februar 2006 wirbt die FDP für die von ihr lancierte eidgenössische Volksinitiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Aber wer ausser den Umweltverbänden ist in der Lage, mit begründeten Beschwerden an die Gerichte zu gelangen? Dass sie bisher überwiegend Recht bekommen haben, spricht für ihre Kompetenz. De facto will die FDP die Kontrolle der Justiz über das staatliche Handeln einschränken. Das macht sie auch deutlich, indem sie erklärt: <Es ist die Aufgabe der Behörden, die Gesetze richtig anzuwenden ..... Die nachträgliche Torpedierung eines Volksentscheids ist undemokratisch.> Sie widerspricht damit einem Grundsatz liberaler Staatsauffassung, wonach staatliches Handeln immer von der Justiz kontrolliert werden muss. Die FDP propagiert Wirtschaftswachstum und gibt dabei rechtsstaatliche Grundsätze auf. Die Vertretung von Sonderinteressen, die die FDP den Umweltverbänden vorwirft, die sie aber konsequenterweise der Justiz vorwerfen müsste, da diese ja entscheidet, scheint bei einer derartigen Begünstigung wirtschaftlicher Interessen die Sache der FDP selbst zu sein." -
(Briefe an die NZZ vom 6. März 2006) von Franziska Eucken-Bütler (Bern)
125 Jahre Obligationenrecht. Walther Munzinger (1830-1873) ist der Vater des ersten Schweizerischen Obligationenrechts, das vor 125 Jahren Gesetzeskraft erlangte. Das Werk ist ein Markstein der Rechtsgeschichte und internationales Vorbild (NZZ vom 10. / 11. Juni 2006 - Seite 13 - Fokus der Wirtschaft).
"Vielleicht sind die Ökonomen schlechte Lehrer"
gho. Lugano, 9. März. Die diesjährige Jahrestagung
der Schweizerischen Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik
(SGVS) an der Universität Lugano dreht sich um das Generalthema <Industrieökonomik,
Innovation und Regulierung>. Den Reigen der Vorträge im Plenum
eröffnete am Donnerstag jedoch nicht einer der Wissenschafter, sondern
Bundesrat Joseph Deiss. Sowohl für den Vortragenden als auch für
die Zuhörenden gab es keine Berührungsängste: Deiss war
vor seinem Eintritt in die Schweizer Regierung als Wirtschaftsprofessor
an der Universität Freiburg i. Ü. tätig.
Der Wirtschaftsminister ging mit sich - hinsichtlich seiner Tätigkeit
als Hochschullehrer - und der ökonomischen Zunft zunächst kritisch
ins Gericht. Er frage sich, ob die Ökonomen vielleicht schlechte
Lehrer seien, weil es immer noch protektionistische Tendenzen gebe, obwohl
schon seit längerer Zeit die Vorteilhaftigkeit des Freihandels bekannt
sei. In der Analyse von Deiss ist auch die Überwindung des Protektionismus
nach innen und nach aussen eine der grössten Aufgaben für die
Wirtschaftspolitik, damit die Schweiz auf lange Sicht ein höheres
Trend-Wachstum erreichen kann. ..... Jahrestagung der Schweizer Volkswirte (NZZ vom 10. März 2006).
Konsumenten sind die besten Inflations-Prognostiker
feb. In der Inflationsdebatte glaubt die US-Zentralbank lieber dem <kleinen Mann> als wissenschaftlichen Modellen. So erklärt zumindest die Privatbank Pictet den geldpolitischen Strafftungsprozess der Fed der vergangenen Monate. Noch in der April-Sitzung der Zentralbank hörte es sich so an, als lege sie vorerst eine Zinserhöhungs-Pause ein - bis das Gegenteil geschah. .... Die Kennzahl für die Ein-Jahres-Inflationserwartung war jüngst in die Höhe geschossen. Die Privatbank geht davon aus, dass die Fed sich bei ihren Entscheiden stark auf die Meinung der Konsumenten stützt. Die Zentralbank hätte Recht, dies zu tun. Seit kurzem hat sich erhärtet, dass Konsumenten die besten Inflations-Prognostiker sind. In einem Arbeitspapier haben Fed-Ökonomen die Aussagekraft verschiedener Modelle für künftige Inflationsraten untersucht. Dabei zeigt sich, dass auf Haushaltsbefragungen beruhende Prognosen die Inflationsentwicklung am genauesten voraussagen. Sowohl die immer wieder zitierte Phillips-Kurve als auch statistische Modelle konnten den Konsumenten nicht das Wasser reichen. (Reflexe - NZZ vom 25. Juli 2006).
Neue Zürcher Zeitung (NZZ)
In der NZZ vom 25. / 26. März 2006 berichtet Timur Kuran in <Warum
der Nahe Osten ärmer als der Westen ist>: "Handelsrecht
und -methoden hingegen veränderten sich wenig, weil private Kaufleute,
Produzenten und Investoren lange Zeit keinen Grund sahen, diejenigen Institutionen
nachzufragen, die das moderne Wirtschaftswachstum ausgelöst hatten."
Diese Feststellung trifft sicherlich auf den fernen Nahen Osten
zu. Die real existierende Bananenrepublik Deutschland vertritt
folgende Devise, nicht nur in ihrem nahen Osten: "1900 veränderten sich Handelsrecht und -methoden. Private
Kaufleute, Produzenten und Investoren sahen keinen Grund, die Rechtsinstitution
anzuwenden, die sich durch das moderne Wirtschaftswachstums im 19. Jahrhundert
in Deutschland entwickelt hatte, das Bürgerliche Gesetzbuch."
Kaiser Wilhelm II. hat 1900 aufgrund des BGB abgedankt, nicht erst 1918 - wie Wissen-schaftler das als Glaubens-brüder noch immer propagieren.
"Das Kapital" von Karl Marx hat offenkundig das Denken außer
Kraft gesetzt; Liberalen zusätzlich die genossenschaftlichen Sinne
vernebelt. Einer der Protagonisten war Stresemann (Nationalliberal),
Dresdner Kommunalpolitiker und Reichskanzler. Ebert (Sozialdemokrat), Erzberger (Zentrum) und Rathenau (Gesellschafts-Sozialist) geistige Mitstreiter, denen die deutsche
Nation das demokratisch-sozialistische Erbbaurecht verdankt - semantisch
verschleiernd solidarisches Privateigentum genannt.
Und 1990 setzt König Kurt von Sachsen unreflektiert fort,
was die Proleten Sachsens am 30. Juni 1919 von W I R, Friedrich
August, von G O T T E S Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. übernommen
hatten; Erbrecht als Machtmittel - damit legitimes Herrschaftsinstrument.
Wilhelm Röpke (1899-1966), einer der wichtigsten geistigen Väter
der "sozialen Marktwirtschaft", von dem nicht nur Ludwig Erhard,
auch die Wirtschafts-Redakteure der NZZ ihr liberales Grundwissen
herleiten, hat sich trotz Jurastudium lediglich für "sittliche
Normen" als Wirtschaftsordnung (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch - Treu und Glauben = Verkehrssitte als multifunktionale Generalklausel), nicht für "bürgerliche
Gesetze" als Privatrecht und Privateigentum interessiert.
War er Sohn der Zwischenkriegs-Zeit? Oder fühlte er sich gar der
Historischen Schule verpflichtet, vertreten durch Friedrich Carl von Savigny,
Berlin, führender Jurist in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts?
Wer heute Nazis ablehnt, muss auch kein Verfechter des subjektiven
Rechts und des subjektiven öffentlichen Rechts des Bürgers
sein.
"Recht, Sitte, Moral- und Wertüberzeugungen sind für den
Volkswirtschaftsprofessor entscheidende Elemente, für die nicht der
Markt, sondern die politische Ebene und die Zentralbank stets Sorge
zu tragen hat. Mit einer "konformen" Sozial-, Wirtschafts- und
Finanzpolitik, deren Aufgabe es ist, "jenseits des Marktes"
Schwache zu schützen, Interessen auszugleichen, Spielregeln zu setzen
und Markt zu begrenzen, strebt Röpke eine Wirtschaftsordnung des
"ökonomischen Humanismus" an, der von ihm auch "Dritter
Weg" genannt wird. Das so genannte "Individualprinzip"
als wichtiger und elementarer Kern der Marktwirtschaft muss aus Röpkes
Sicht mit einem durchdachten Sozial- und Humanitätsprinzip in Balance
gehalten werden" (Internet).
Seriöse Ausführungen dazu von Murray N. Rothbard (1962): Das Schein-Geld-System. Wie der Staat unser Geld zerstört. Resch-Verlag, Gräfeling,
2. Auflage 2005.
Im Reich Gottes geht es anders zu
"Angesichts des recht geringen Stellenwerts der christlichen Tradition beim Entstehen der modernen Nationalökonomie im 18. und 19. Jahrhundert ist es bemerkenswert, daß die Gründerväter der Sozialen Marktwirtschaft und Ordoliberale wie Alfred Müller-Armack, Franz Böhm, Walter Eucken, Wilhelm Röpke sich als Christen verstanden ....." - Im Reich Gottes geht es anders zu - von Hans G. Nutzinger, Universität Kassel, FB: Theorie öffentlicher und privater Unternehmen (FAZ vom 24. Dezember 2005 - Die Ordnung der Wirtschaft).
Hochschulverband: "Forschung muss an Universitäten zurückkehren"
"Deutschland kann es sich nicht leisten, eine außeruniversitäre
Forschung zu finanzieren, die nicht oder nur unzureichend dem wissenschaftlichen
Nachwuchs und der wissenschaftlichen Lehre zugute kommt", begründete
der Präsident des Hochschulverbandes Bernhard Kemmer, Professor,
Institutsdirektor am Institut für Völkerrecht und ausländisches
öffentliches Recht, Universität Köln, auf der Weimarer
Tagung seine Position (DNN vom 22. März 2006).
Es gibt einen Bereich, in dem Forschung anzuknüpfen hat, und zwar
an das, was seit 1934 nicht mehr stattfindet. Rechtstatsachen-Forschung
über das "bürgerliche" Privatrecht, nicht über
das total verhunzte "Zivilrecht", zu dem auch die juristischen
Personen als "gemeinnützige" Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts
gehören. Wahrlich ein zivilisatorischer Fortschritt!
Von Bettina Rockenbach, Professorin für Mikroökonomie an der
Universität Erfurt, wurde eine Studie vorgestellt mit der Quintessenz,
dass "gemeinsames Strafen zu kooperativer Gesellschaft führt".
Die Rezension von bt. (NZZ vom 12. April 2006) endet mit der Aussage Rockenbachs:
"....., dass <Welten>, in denen <Profiteure> bestraft
werden, attraktiver sind als solche ohne derartige Sanktionen und viele
sich dies auch etwas kosten lassen; es könne möglicherweise
Aufschluss über die Entstehung der Institutionen in der menschlichen
Gesellschaft geben."
Der Schlussfolgerung, Gesellschaften ohne Strafmöglichkeiten
könnten aussterben, ist zuzustimmen. Die Gesellschaft steht mit
der Staatsverschuldung deshalb am Abgrund, weil "Politik" und "Verwaltung"
es sich auch nach 1949 leisten, nicht bestraft werden zu können.
Das ist kein Problem der Rechtsetzung, sondern der Rechtsprechung. Die
Dekadenz der Juristen manifestiert sich durch deren eigenen Anspruch:
"Das haben wir schon immer so gemacht!" Denn auch eine obligatorische Verordnung als demokratischer
"Gesamtwille" kann "bürgerliche Gesetze" (subjektive und subjektive öffentliche Rechte) nicht
außer Kraft setzen - oder neutralisieren. Daran ändert die von Carl Schmitt 1931 veröffentlichte Abhandlung nichts, in welcher er sich gegen die justizförmige Verfassungskontrolle durch ein Gericht wandte und die Funktion dem Reichspräsidenten zuschrieb.
Hegels philosophischer Gottesstaat und Fichtes normative Sittlichkeit
sind die "gemeinen" Grundlagen, nach denen die sich selbst überschätzenden
Verfassungsrichter, die in der Regel Verwaltungsrechtler sind, im Sinne
des "gemeinen Gemeinwohls" ihre überpositiven Prinzipien (ästhetische und religiöse Ewigkeitswerte)
walten lassen; gemeindeutsche Gemeinnützigkeit als ständisches
Herrschaftsinstrument.
"Unter Demokratie besteht alle Politik aus einer Reihe dynastischer
Fragen: das Ziel ist stets der Posten, nicht das Prinzip.", Fußnote
aus Pechvögel, Demokratienspiegel, von Henry Louis Mencken, amerikanischer
Kritiker (1880-1956).
Kultur Kompakt
Die Hochschulen, Theater und Orchester fürchten den schleichenden
Rückzug des Staates aus ihrer Finanzierung. Die Aufgabe der Kultur-
und Bildungsförderung werde immer stärker in Frage gestellt,
referierte Professor Markus Lüpertz, Rektor der Kunstakademie Düsseldorf,
auf einer Podiumsdiskussion des Hochschulverbandes in Weimar (DNN vom
22. März 2006).
Was hat das mit Hegels Gottesstaatsidee und Fichtes normativer Sittlichkeit
zu tun? In der FAZ vom 28. März 2006 - Briefe an die Herausgeber
- fordert Werner Klotz, Bonn, auf Steuerprivilegien prüfen
- Reaktion auf "Kultur und Verfassung", FAZ vom 27. Februar:
"Der Einschätzung von Heinrich Wefing, die Aufnahme der Sport-
und der Kulturförderung in das Grundgesetz sei nur wohlfeile Symbolpolitik
muß ich entschieden widersprechen. Hier geht es vielmehr um die
Erhaltung und Absicherung massiver Privilegien vor allem im Bereich des
Steuerrechts. Es gibt seit langem Vorschläge, reinen Freizeitbestätigungen
die Eigenschaft "gemeinnützig" zu versagen. Zu diesen Freizeitbeschäftigungen
oder auch Hobbys gehören zum Beispiel das Schachspiel, die Förderung
des Karnevals und des Faschings, die Meerschweinchenzucht, der Männergesang
in einem Männergesangverein oder die Mitwirkung in einem Blasorchester
eines Musikvereins und eben auch die sportliche Betätigung in einem
Sportverein. Daß diese Freizeitbetätigungen bisher allesamt
als gemeinnützig eingestuft werden, ist mit handfesten materiellen
Vorteilen auf Kosten der Steuerzahler verbunden: Spenden zugunsten des
betreffenden Vereins sind steuerlich beim Sport bis zu fünf Prozent,
bei der Kultur bis zu zehn Prozent des Einkommens abziehbar, der betreffende
Verein selbst braucht für seine Betätigungen, wenn sie nicht
eindeutig gewerblich sind, keine Steuern zu zahlen.
Die auf der Gehaltsliste des Vereins stehenden Übungsleiter und
Betreuer (einschließlich der Chorleiter, Dirigenten, Trainer und
Jugendbetreuer), die ja bekanntlich alle ein Ehrenamt ausüben,
erhalten für ihre Vergütung einen Steuerfreibetrag von 1848
Euro pro Jahr. Wenn ein Meerschweinchenzuchtverein oder ein Schachverein
das Glück hat, daß ein verstorbenes Vereinsmitglied sein Vermögen
dem Verein vermacht, wird keine Erbschaftsteuer fällig.
Alle Privilegien sollen bei der notwendigen und allseits befürworteten
Steuerreform auf den Prüfstand gestellt werden, wenn es darum geht,
ein einfaches, durchschaubares Steuerrecht mit niedrigeren Steuersätzen
zu schaffen. Wen wundert es bei dieser Vorgabe, wenn alle Lobbyisten aktiv
werden, um ihre Privilegien abzusichern? Und wie könnte das besser
erreicht werden als durch Nennung im Grundgesetz? So überflüssig,
wie Heinrich Wefing vermutet, sind die Bemühungen der Lobbyisten
also keineswegs."
In diesen Kontext gehört die Anerkennung der Schwerbehinderung durch
Ärzte und Finanzbeamte. Mit der Steuerbegünstigung als Fichtes
normative Sittlichkeit wurden alle tatsächlichen oder angeblichen
Hypochonder, Hysteriker und Depressive in die religiöse Gemeinschaft
des Hegelschen philosophischen Gottesstaates aufgenommen - und können
sich permanent als überlegene, ja geheiligte Wesen
empfinden. Denn nur deshalb gibt es gesetzliche Krankenkassen als Körperschaften
öffentlichen Rechts, deren Organpersonen sich wiederum gegenüber
den Vorständen der Privatkrankenkassen als überlegene,
ja geheiligte Wesen empfinden (Der Idealismus - ein Wahn (1940)
- Oscar Levy; von Leila Kais; Erste Auflage 2006; englischer Titel:
The Idiocy of Idealism).
§ 2. Befreiung wegen mildtätiger Zwecke
Die Befreiung nach § 4 Ziffer 3 b des Grundsteuergesetzes wird nicht
dadurch ausgeschlossen, dass die inländische Körperschaft, Personenvereinigung
oder Vermögensmasse nicht nur mildtätigen Zwecken, auch gemeinnützigen Zwecken dient. Dagegen verbleibt es dabei,
dass in diesen Fällen nur solcher Grundbesitz steuerfrei ist, der
für mildtätige Zwecke benutzt wird (2. Verordnung zur Durchführung
des Grundsteuergesetzes für den ersten Hauptveranlagungszeitraum
(II. GrStDVO) Vom 29. März 1938 (RGBl. I S. 360).
Gutachten rügt Steuerprivilegien
Der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums hat der Bundesregierung geraten, Steuervergünstigungen für gemeinnützige Zwecke zurückhaltender zu gewähren. Nach geltendem Recht würde diese Steuer- und Abgabenbegünstigungen viel zu großzügig vergeben und kosten den Staat jährlich über zehn Milliarden Euro, hieß es in einem Gutachten, das der Rat gestern an Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) übergab. Diese Summe gelte inklusive der Steuerbefreiungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch das begünstigte Spendenaufkommen dürfte sich auf Milliardensummen belaufen (DNN vom 9. August 2006).
Sollten Professoren nicht gemeinnützig auf den durch unseren
Gottesstaat garantierten Pensionsanspruch verzichten? Das entlastet den
zukünftigen Staatshaushalt! Sonst könnte am Ende die Stiftung für
Kunst & Kultur der Ostsächsischen Sparkasse Dresden keine Förderpreise
mehr vergeben (Matinee der Hochschule für Musik "Carl Maria
von Weber" in der Semperoper am 9. April 2006) oder die Sparkasse
in Köln den Herbst-Marathon nicht mehr sponsern; nach dem
Motto der gemeinnützig Bevorzugten: "Die tun wenigstens
was für uns."
Dass Sparkassen bzw. ein Verband nicht als gemeinnützig gelten,
hat schon der II. Senat des Königl. Sächs. Oberverwaltungsgerichts
entschieden (Urteil vom 18. April 1901, Nr. 44 II. - Jahrbücher des
Königl. Sächs. Oberverwaltungsgerichtes Dresden 1902). Die Organpersonen argumentierten mit der Führung von Sparkonten für Witwen und Waisen.
1919 wurden Hegels philosophische Gottesstaatsidee und Fichtes
normative Sittlichkeit durch die sozialistische Deutsche Verfassung demokratisch legitimiert.
Seitdem konnten sich Organpersonen der religiösen Gemeinschaften
(wegen der Staatsverschuldung erst ab 1933 Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts) wieder als
überlegene, ja geheiligte Wesen empfinden. Und seit 1949
ebenfalls die Organpersonen bei Rundfunk- und Fernsehanstalten als Anstalten (z. B. ZDF) oder Körperschaften
(z. B. DLF) öffentlichen Rechts. Warum
eigentlich die "gemeindeutsche" Rangfolge? War das degradierende Absicht? Oder ist das bewusste Irreführung unserer "gemeinen" Politiker oder kennen die nichts anders?
Aufgefallen Wolf und Lämmer. cer. (Wien) "Der Österreichische Rundfunk mit seinen rund 4000 Mitarbeitern beschäftigt einige der besten Journalisten des Landes; der Starmoderator Armin Wolf wurde kürzlich mit einem Preis ausgezeichnet. Seine Dankesrede geriet zum Eklat. Couragiert nannte Wolf beim Namen, was viele seiner Kollegen nur hinter vorgehaltener Hand äussern - lammfromm praktiziert so mancher die landesübliche Überlebensstrategie: vorauseilender Gehorsam. Ebenso schonungslos, wie er Politiker vor der Kamera befragt, legte Wolf die Siutation im De-facto-Monopol-Sender ORF dar. Unter der jahrlang regierenden grossen Koalition hätten beide politische Lager ihre Parteigänger im ORF placiert - ein <Gleichgewicht des Schreckens>. Dann sei die Regierung Schüssel mit dem Anspruch angetreten, den Staatsrundfunk zu <entpolitisieren>. Heute, so Wolf, sei das Gleichgewicht verschwunden, der Schrecken hingegen geblieben: die <nahezu hemmungslose Einflussnahme der Poltik> auf Radio und Fernsehen unter Schüssel. Wolfs oberste Chefin, Monika Lindner, vernahm solche Wahrheit aus dem Munde eines ihrer fähigsten Journalisten höchst ungern. ....." (NZZ vom 26. Mai 2006)
Karl Marx, Trier, Sozialphilosoph, lehrte, "....
dass die obere Minderheit überhaupt keine Tugenden und daher auch
keine Rechte besäße, dass die Welt denen gehöre, die ihr
Holz schlugen und ihr Wasser schöpften". Es kann darüber
spekuliert werden, ob die sich durch das verliehene Dienstsiegel überlegen fühlenden Organpersonen zur oberen Minderheit gehören oder nicht.
Die nach Karl Marx, der nicht nur Sozialphilosoph, ebenfalls Staatstheologe war, keine Tugenden, daher auch keine Rechte besitzen. Oder
ist das anders zu verstehen?
Haben etwa diejenigen keine Tugend, die ohne Steuerbegünstigung
ehrenamtlich tätig sind? Wenden diejenigen nicht das bürgerliche Privatrecht an, die
angeblich in "prekären" Arbeitsverhältnissen leben?
Haben privatwirtschaftliche Voll- und Minderkaufleute keine Rechte, wenn
sie im Interesse der Kunden handeln? Dann zählt der "Preis";
nicht die "Ware", auch nicht der "Arbeitsplatz". Beauftragt
oder kauft der Kunde nicht, funktioniert es nicht. Wird von Kaufleuten
auf die kirchlich, hoheitlich und gewerkschaftlich noch immer verpönte "doppelte
(italische) Buchführung" verzichtet, gehen sie in Konkurs; und zwar mit ihrem "bürgerlichen"
Privatkapital. Das ist die realistische Kehrseite der politisch
so hoch gelobten "Sozialen Gerechtigkeit" mit dem zweckentfremdeten Privatkapital der Bürger.
Anscheinend - oder scheinbar - ist die gesamte Elite noch nicht in den Genuss einer "aufgeklärten"
Aufklärung gekommen. Denn unsere verbeamtete Elite fühlt sich
ganz wohl bei den sich als überlegen empfindenden, ja geheiligten Wesen
in den religiösen Gemeinschaften, die sich für das Seelenheil
aller gemeinnützigen Gläubigen zuständig fühlen - oder
sich wenigstens so ausgeben.
Ob das erst das katholische Fegefeuer ist
oder schon die ökumenische Hölle - das bleibt offen! Oder hat das alles mit der beamtenrechtlichen Einstellungsurkunde zu tun, einem obligatorischen Dienstvertrag des 19. Jahrhunderts - formlos und inhaltsleer. Wer selbst über einen formlosen und inhaltsleeren Vertrag verfügt, denkt auch nur formlos und inhaltsleer.
Nach dem wirtschaftlichen der moralische Bankrott der ÖGB
M.K. (Wien) Österreichs Gewerkschaften haben die Privatierung der Mitte-Rechts-Regierung in den letzten sechs Jahren zum Teil (die Vollprivatisierung der Voestalpine) militant bekämpft. Zwar hatte man sich schon davor von der Tradition einer 51 %-Mehrheit des Staates veerabschieden müssen, dafür wurde die Sperrminorität umso grimmiger verteidigt. Die Kontrollmacht müsse im Lande bleiben, die Arbeitsplätze dürften nur zur Manövriermasse ausländischer Konzerne werden. Doch mit dem Skandal um die hauseigene Bawag (Bank für Arbeit und Wirtschaft / Postsparkasse) hat eine neue Zeitrechnung begonnen. Als die massiven Spekulationsverluste - wiewohl noch nicht in ihrer ganzen Tragweite - bekannt wurden und sich der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) als 100 %-Eigentümer entschliessen musste, die Bawag zu verkaufen, hatte es noch geheissen, dass die Bank in österreichischer Hand bleiben solle. Einige Wochen sowie weitere Enthüllungen über kriminielle Bilanzfälschungen bei Refco und Bawag sowie einen sündteuren Vergleich mit den Refco-Gläubigern später sind alle Dogmen Schnee von gestern. Der Chef der Drucker-Gewerkschaft, Franz Bittner, einer der drei im Wartestand befindlichen Kronprinzen im ÖGB, erklärte, ihm wäre ein ausländischer Käufer der Bawag lieber, würden damit doch die Arbeitsplätze in der Bawag besser gesichert als durch einen inländischen. Das (Pleite-) Sein hat wohl das Bewusstsein verändert, und mit dem Ende des Staates im Staat wird die Moral bzw. das, was jahrzehntelang als solche präsentiert wurde, zu Grabe, pardon, zu Markte, getragen. (NZZ vom 8. Juni 2006 - Reflexe)
"..... führt zu einer Gesamtschadensumme von mindestens drei Milliarden Euro. Doch selbst wenn der ÖGB und seine Teilgewerkschaften einen Konkurs vermeiden können, sitzen sie in der finanziellen Falle: Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen belaufen sich auf ungefähr 190 Millionen Euro im Jahr. Sie reichen weder zur Aufrechterhaltung des "laufenden Betriebs" für 1,3 Millionen Mitglieder noch zum Erhalt der "Kampfkraft" - an Streiks wäre auf absehbare Zeit kaum zu denken." (Österreichs Gewerkschaftsbund vor dem Konkurs Die Folgen des Skandals um die Bawag-Bank von Reinhard Olt - FAZ vom 13. Juni 2006)
Kirche als Kreditgeberin
In Ein "elend langes Gedicht" für einen Jubilar
bemerkt Christian Ruf zur Eröffnungsfeier des Stadtjubiläums
in Dresden: "Matthias Flügge, der amtierende Präsident
der Akademie der Künste, hielt klipp und klar fest, dass Dresden
und Berlin letztlich lediglich eine Randlage im Osten Deutschlands haben,
die Ströme der Wirtschaft innerhalb des zusammenwachsenden Europas
über die beiden Städte hinweg führen, sie eben keine Brücken
der Verständigung seien, wie man nach 1989 / 90 hoffte." - (DNN
vom 3. April 2006).
Vielleicht ist es nicht die "richtige" Geschichte, mit der
sich die Dresdner beschäftigen. Am 28. März 2006 wurde der zweite
von drei Bänden zur "Geschichte der Stadt Dresden" vorgestellt.
Möglich wurde die Herausgabe durch die finanzielle Unterstützung
der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, die sich nicht zuletzt deshalb
engagierte, wie Andreas Rieger als Direktor für Unternehmenskommunikation
erklärte, weil mit dieser Darstellung einer Forderung Gotthold Ephraim
Lessings nachgekommen werde: "Die Geschichte soll nicht das Gedächtnis
beschweren, sondern den Verstand beleuchten."
Wird der Verstand der 80 Autoren in den 160 Beiträgen vielleicht
aus diesem Grunde nicht erleuchtet? Das Kaufmannsrecht des 12. Jahrhunderts
war an das Privateigentum der Kaufleute gebunden, nicht an die ständisch-genossenschaftliche
Selbstverwaltung. Warum unsere ständischen Vertreter als ständige
Vertreter der öffentlichen Meinung noch immer meinen,
dass sie es besser machen (können) als die in Deutschland und Frankreich als Spekulanten, Profiteure verachteten Privaten. Eigenartigerweise beschwert
dieses a-soziale Verhalten das Gedächtnis unserer gemeindeutschen
Idealisten nicht.
In der DNN vom 7. März 2005 weist Wolfgang Gerke, Lehrstuhl Bank
& Börse, Nürnberg, im Artikel Drei wacklige Säulen
darauf hin, dass das alles nicht so schlimm ist, wie es dargestellt wird.
Folgende Grafik wurde vorgestellt:
| |
Zahl der Institute
|
Bilanzsumme in Mrd. €
|
| |
|
|
|
Privatbanken
|
252
|
1.878,8
|
|
Genossenschaftsbanken
|
1.338
|
776,9
|
| |
|
|
|
Öffentlich-rechtliche Banken
|
449
|
2.284,2
|
Anstatt oberflächlich zu argumentieren, hätte Gerke wissenschaftlich
begründen sollen, warum die Bilanzsumme von 2.284,2 Milliarden
€ dem volkswirtschaftlichen Kreislauf entzogen werden kann, ohne die offiziell
proklamierte säkulare Volkswirtschaft insgesamt zu schwächen.
In Hegels Gottesstaat haben Sparkassen als Kreditgeberin die Funktion
übernommen, die die katholische Kirche im Mittelalter eingenommen
hatte, die in protestantischen Gebieten dem Staat zufiel. <Die
katholische Kirche war der <wichtigste Banker der grossen Masse des
Volkes>> aus "Muße und Verschwendung. Europäische Gesellschaft
und Kultur im Barockzeitalter". von Peter Hersche; Herder-Verlag - 2006.
Die heutigen Spareinlagen des "kleinen Mannes" bei den national-sozialistischen Sparkassen als Korporationen des 19. Jahrhunderts sind gleichzusetzen mit den enormen Schenkungen, die die katholische
Kirche von Gläubigen sowohl für das eigene Seelenheil als auch
für das Seelenheil der Verstorbenen erhielt.
"In Frankreich entsteht eine neue Grossbank. Die im März angekündigte Fusion von Aktivitäten der genossenschaftlich organisierten Sparkassen und Volksbanken (vgl. NZZ 14.3.06) kann eingeleitet werden, nachdem die Staatsbank Caisse des dépôts et consignations (CDC), die 35 % des Kapitals der Sparkassengruppe kontrolliert, ihren Widerstand aufgegeben hat." (Eine neue französische Grossbank - Aus Sparkassen und Volksbanken entsteht die Natixis - NZZ vom 27. / 28. Mai 2006)
"Gehören Sie vielleicht auch zu denjenigen, die nach der Wende
1990 ihr Sparvermögen schleunigst in kurzlebige Konsumgüter
oder Dienstleistungen gewandelt haben, im Glauben, die DDR-Mark sei nichts
wert und nun mit Einführung der DM vergoldet worden? Oder gehören
Sie zu den weniger Naiven, die sich über den wahren Wert ihres ehemaligen
Sparvermögens Gedanken machen? Jetzt nach über fünfzehn
Jahren kommen die Sparvermögen Schritt für Schritt wieder zu
Tage, wie etwa beim kürzlichen Woba-Verkauf in Dresden und zwar als
Gewinn von 981,7 Millionen Euro, den die Stadt Dresden einsacken möchte.
Ich plädiere dafür, diese Gewinne auf einem Konto zu sammeln
und dann, so wie es im Staatsvertrag versprochen war, den ehemaligen DDR-Sparern
anteilsmäßig auszuzahlen. Rund 70 Prozent der insgesamt 110
Milliarden Mark Sparvermögen - also rund 75 Milliarden Mark - waren
als Wohnungsbaukredite für den volkseigenen und genossenschaftlichen
Wohnungsbau vergeben. Diese wurden dann auf 36,1 Milliarden Deutsche Mark
halbiert, was aber in keiner Weise dem realen Wert der Immobilien entsprach,
denn sie sind viel mehr wert. Nun zeigt sich beim Verkauf der Woba-Wohnungen
der marktgerechte Wert, der weit über der Kreditbelastung liegt."
- Leserbrief von Jörg Habermann aus Bautzen (Sächsische Zeitung
vom 8. / 9. April 2006).
Die Meinung wird nicht nur von Jörg Habermann vertreten, auch vom
Justiziar der "ständisch" organisierten IHK in Düsseldorf,
der 2000 lapidar erklärte: "Die Sparkasse gehört uns allen,
das ist so ähnlich wie bei den Genossenschaften. Was die Sparkassen
finanzieren, das gehört selbstverständlich auch allen. Wozu
sind die Spareinlagen denn sonst da?"
Freundliche <Heuschrecke> in Dresden
In Briefe an NZZ - vom 23. März 2006 - schreibt Kajo Schommer, D-Ullersdorf
bei Dresden: "Über Ihre positive Kommentierung des Verkaufs
der in Stadtbesitz befindlichen Wohnungen Dresdens (NZZ vom 11. / 12.
3. 06) habe ich mich als langjähriger sächsischer Minister für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gefreut. Wir in Sachsen haben in den neunziger
Jahren mehr als einmal in wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Fragen
eine Vorreiterrolle übernommen. Leider waren die Zeitläufte
damals so, dass der im Westen - leider immer noch - ausgeprägte wirtschaftliche und soziale Strukturkonservatismus uns viel zu viel gebremst hat.
Nun erzwingen die leeren Kassen - manchmal schon der finanzielle Kollaps
- der Kommunen Änderungen. Ich teile deshalb Ihre Meinung: Es wäre
wichtig, dass das Dresdner Vorbild Schule machen würde. Die weitere
Bedienung der kommunalen Defizite von fast 100 Milliarden Euro und der
Trend, laufende Ausgaben sogar über Kassenkredite in Milliardenhöhe
zu bezahlen, sind absolut unseriös."
Die DNN vom 23. Mai 2006 berichtet unter Ermittler wieder im Wirtschaftsministerium, dass im Mai 2004 bekannt wurde, dass das Ministerium Ende der 90er Jahre unzulässige Fördermaßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bewilligt hatte. Im Verlauf der Ermittlung wurden Staatssekretär Vehse, die Abteilungsleiter Neufischer und Schlicht angeklagt.
Der Schaden, durch das Fehlverhalten der Benannten verursacht, ist gering zu erachten, wenn berücksichtigt wird, was der sächsische Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Schommer aus Rechtsunkenntnis in die Welt der sächsischen "Privatwirtschaft" hat setzen lassen (BGB. Buch 1. Allgemeiner Teil. Titel 5. Vetretung und Vollmacht).
Damit § 55 Haushaltsgrundsätzegesetz - Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Generalklausel), - der auf Artikel 140 - Recht der
Religionsgemeinschaften - Grundgesetz zurückgreift, zur Erhebung
von Zwangsbeiträgen über die Abgabenordnung angewandt werden
konnte, wurde am 18. Dezember 1956 die Vereinssatzung des Deutschen Industrie-
und Handelskammertages als Sonderrecht zum "Gesetz" erklärt
(BGBl. I S. 920). Wirtschaftsminister der Länder erlangen damit unkontrolliert "Macht", mit Verordnungen Vorschriften einzuführen oder wegzulassen
(Sächs. IHKG vom 18. November 1991; § 3 (2) - Beiträge
und Gebühren; unterzeichnet: Dr. Kajo Schommer, Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit. In Vertretung. Dr. Rüdiger Thiele,
Staatssekretär).
Eine obligatorische Verordnung, vom Stellverteter des Wirtschaftsministers
in unsere Welt hinein, kann auch obligatorisch wieder aus unserer Welt
heraus gesetzt werden, entweder vom Wirtschaftsminister oder vom Stellverteter oder von seinem Nachfolger oder dessen Stellvertreter. Dazu
bedarf es keiner dörflichen Gemeindewiesen-Demokratie nach Schweizer Art als landesparlamentarische
sächsische Pseudo-Demokratie. Das ist die Art von Demokratie, wie Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller sie sich schon immer vorgestellt haben.
In der NZZ vom 27. März 2006 rezensiert Detmar Doering, Leiter des
Liberalen Instituts der Friedrich-Naumann-Stiftung: Go Deutschland Go. Denkanstösse eines deutschen Amerikaners. von Martin Gillo und stellt
fest: <Gern erinnert Gillo daran, <dass wir oft nicht einmal Freiräume
nutzen>>. Diese Feststellung trifft auf den (ehemaligen) sächsischen Wirtschaftsminister
zu. Wer sonst hätte das korrigieren können, was Vorgänger
Schommer unüberlegt auf den Weg gebracht hat; nicht nur zum Schaden
der sächsischen Privatwirtschaft. Eine verpasste Chance, nach der Wende den gemeindeutschen Strukturkonservatismus der Kammern aufzubrechen.
Klagen aus der mittelständischen "Privatwirtschaft" gibt
es seit Jahrzehnten mehr als genug, die von inkompetenten Wirtschaftspolitikern und juristisch ahnungslosen Beamten entweder ständisch oder ständig negiert werden.
".....Die Brücke sei ausschließlich eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, sagt Regierungschef Georg Milbradt (CDU). Doch das war längst nicht immer so. Den umstrittenen Standort am Waldschlößchen hat Dresden zuallererst der Landesregierung zu verdanken. "Wir fördern diese Brücke oder keine", erklärte Wirtschaftsminister Schommer schon 1995, als die Standortdiskussion noch voll im Gange war. ...... Rechtzeitig vor der konstituierenden Sitzung leistete Sachsens neuer Wirtschaftsminister Gillo (CDU) "Entscheidungshilfe". "Das Geld ist da, wenn Dresden die Waldschlößchen-Brücke will", sagte er. 96 Millionen Euro hat der Freistaat in Aussicht gestellt - und wer möchte sich in Zeiten knapper Kassen schon vorwerfen lassen, so viel Geld in den Wind zu schreiben?..... Es war ein schöner Julitag, als Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) verkündete: "Wir halten uns da raus." (Lücken im Gedächtnis - Thema: Brücke oder Weltkulturerbe-Titel - Sächsische Zeitung vom 14. Juli 2006).
"..... Welche Folgen die Angelegenheit für die CDU in Sachsen hat, ob sie möglicherweise gegen Regeln der Parteienfinanzierung verstoßen hat und damit Strafzahlungen drohen, ist noch unklar. CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Da die Kampagne aber über einen Verein abgewickelt worden war, könnte der direkte Bezug zu den Finanzen der Partei fehlen. Schommer gilt natürlich zunächst weiter als unschuldig. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wäre es allerdings kaum mit einer Geldstrafe getan. Auf Bestechlichkeit und Untreue eines Amtsträgers in besonders schwerem Fall steht laut Staatsanwalt Avenarius eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft." - (Korruptionsvorwürfe gegen Schommer - Anklage gegen Ex-Wirtschaftsminister wegen Bestechlichkeit und Untreue - Folgen für Landes-CDU offen - DNN vom 18. August 2006)
Politiker legen offenkundig den Amtseid auf gemeindeutschen
Idealismus ab. Sonst ist der Rheinische Kapitalismus als katholische sorglose Rückständigkeit im evangelischen Gottesstaat nicht zu verstehen.
War der Rückgriff auf "teutsche Libertät" des
Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation Konrad Adenauers fauler Kompromiss?
Denn Hauptbeschäftigung der mittelalterlichen Reichstage war, Privilegien (lt. Duden: Sonderrechte)
neu auszuhandeln oder zu verteidigen. Die Justiziare der weltlichen und kirchlichen
Stände des Mittelalters wurden durch die Justiziare der weltlichen
und kirchlichen Stände von heute ersetzt (Verbände, Kammern, Kirchen, Gewerkschaften,
etc.). Das Personal vor Ort in Bonn oder Berlin heißt seit 1949 Lobbyist. In einer Republik herrscht rechtliche Gewaltenteilung; eine "richtige" Republik benötigt keinesfalls ständig ständische Lobbyisten.
Der öffentliche Glaube
"..... In der deutschen Geschichte habe sich das Bürgertum, hätten sich vor allem die Intellektellen von Kultur und Religion zu politischem Desinteresse verführen lassen. Stets erschien ihnen der Geist wichtiger als die Forderung des Tages, lag ihnen Romantik mehr als Aufklärung, kam ihnen innerliche Tiefe bedeutsamer vor als Empirie und war ihnen Einsamkeit einleuchtender als Arbeitsteilung. ..... Auch hätten die Deutschen lange ihr fatales Gefühl, anderen Nationen weit überlegen zu sein, aus solcher Höchstschätzung ästhetischer und religiöser Ewigkeitswerte gezogen. Nur hierzulande unterscheide man zwischen Politik, Wirtschaft, Technik auf der einen Seite und dem, was mehr als notwendig, nämlich wirklich wichtig sei: Dichten, Denken, Glauben, Wissen, Musizieren - eben Kultur. Man selber war Held, die anderen Händler, man selber ernst, die anderen ironisch, man selber dachte in Reichsordnungen, die anderen glaubten an Demokratie. ....." (FAZ vom 17. Juli 2006 - Der Dämon des Geredes von Jürgen Kaube - beim FAZ-Feuilleton zuständig für Bildungsfragen, Sozialwissenschaften und Hochschulpolitik, über Wolf Lepenies "Kultur und Politik")
Militärfreiheit
Zwischen dem Adel und der Masse des Volkes stand nach der Auffassung jener Jahre (2. Hälfte 18. Jhl) das höhere Bürgertum: Gelehrte, Beamte, Geistliche, große Kaufleute und Industrielle. Auch sie waren von dem Volk durch ein Privilegium geschieden, dessen Bedeutung unsere Zeit nicht mehr versteht: sie waren militärfrei. Der härteste Druck, welcher auf den Söhnen des Volkes lastete, ihre Kinder empfanden ihn nicht. Auch der fähige Sohn des Bauern oder Handwerkers durfte studieren, aber dann lag ihm ob, vorher eine Prüfung zu bestehen, "das Genieexamen", ob sich auch seine Befreiung vom Heerdienst lohne. Dem Sohn des Studierten oder Kaufmanns aber galt es für besonders schmachvoll, wenn er nach gelehrter Schulbildung so weit herunterkam, daß er den Werbern in die Hände fiel. Sogar der menschenfreundliche Kant verweigerte einen Gelehrten zur Beförderung zu empfehlen, weil er die "Niederträchtigkeit" gehabt habe, seinen Soldatenstand so lange ruhig zu ertragen - (Gustav Freytag (1816-1895), Romancier, Entwicklungsroman "Soll und Haben" (1855), Kulturhistoriker, Publizist).
Die deutsche Krankheit
"..... Charakteristisch war vielmehr, daß die Ängste und Frustrationen, die aus diesen Reibungen entstanden, ihr Ventil in einer Fülle von Protest- und Antihaltungen antisemitischer, antietatistischer, kulturpessimistischer und antiliberaler Prägung fanden, deren Affekte als Werte legitimiert wurden, die sie als kulturelle Hinterlassenschaft des städtischen Sondertums ausweisen. Die erstickende Enge dieser Vorstellungswelt wurde von der kleinbürgerlichen Selbsteinschätzung als >Wärme< der Gemeinschaft idealisisiert, die gegen die angebliche >Kälte< einer anonymisierten, atomisierten modernen Gesellschaft ausgespielt wurde. ....." von Johannes Willms - 2001.
Die Dekomposition des Günter Grass
Kleine Zwischenbilanz einer schwer zu beruhigenden Debatte - von Joachim Güntner.
"Jetzt, nach dem Geständnis, steht er als Doppelmoralist da, dem überdies in der <Welt> attestiert wird, die SS sei seiner Biografie nicht einfach als Unfall eingeschrieben. Vielmehr sei er mit seiner derb-sinnlichen Aversion gegen das Bürgerliche, das Feine und Wohlerzogene, für Himmlers Truppe wie geschaffen gewesen: <Für Naturen wie ihn, die von sexueller Frustration, Sozialneid, Ressentiment und seelischer Unempfänglichkeit geprägt waren, wurde sie erfunden.> ..... Nach dem fröhlichen Fussball-Patriotismus der Weltmeisterschaft vor sechs Wochen und der ungewohnten schwarz-rot-goldenen Fahnenseligkeit habe nun, so war zu lesen, die Zeitgeschichte zurückgeschlagen. <Günter Grass ist Deutschland>, proklamierte die <Süddeutsche Zeitung>, und es klang, als müsse sich mit dem Dichter auch gleich die ganze Republik erneut auf ihre NS-Vorgeschichte hin untersuchen lassen. Wenn sogar ein Vorzeige-Deutscher wie Grass sich nachträglich als SS-Mann entpuppt, was bedeutet das dann für die Generation der Kriegsteilnehmer insgesamt?" (NZZ vom 24. August 2006)
Tücken des Redens
Worte sind auch Taten, sie beschreiben die Welt nicht bloss, sondern vollziehen kommunikative Handlungen, eingebunden in Konventionen, die bestimmen, was jeweils sprachlich angemessen ist. Ein Geständnis kann Empörung auslösen, nicht etwa weil an Form und Zeitpunkt des Bekenntnisses etwas faul ist. So im Fall des Günter Grass. Auch kann eine durchaus massvolle Rede gleichwohl zum Eklat führen, einfach weil sie gegen den Geist der Veranstaltung verstösst, zu welcher der Redner eingeladen wurde. Das ist der Fall des Historikers Hermann Schäfer, der als Präsident der Stiftung Haus der Geschichte in Bonn und als Organisator der dortigen Ausstellung über Flucht und Vertreibung zahlreiche Meriten erworben hat, vor kurzem in die Politik wechselte und nun Stellvertreter des deutschen Kulturstaatsministers ist.
Schäfer hat es fertiggebracht, zum Auftakt des Weimarer Kunstfestes, in einer Rede vor Beginn des Eröffnungskonzerts <Gedenken Buchenwald>, über Erinnerungskultur zu sprechen, dabei von den deutschen Vertriebenen als Opfern zu handeln, die Wehrmachtsausstellung zu rügen, das Schwarzbuch des Kommunismus einer grösseren Aufmerksamkeit zu empfehlen und Günter Grass ob seines Umgangs mit der Vergangenheit zu kritisieren - und dies alles, ohne das KZ Buchenwald und die Leiden seiner Insassen mit einem Wort zu erwähnen. Das Weimarer Publikum zwang ihn mit Pfiffen, Rufen und rhythmischem Klatschen zum Abbruch. Im Hinterdrein entschuldigte Schäfer seine Rede mit der Aufgabenstellung durch Nike Wagner, die Leiterin des Weimarer Kunstfestes. Er habe sich <thematisch genau an die Vorgaben> gehalten.
Letztlich aber kommt es darauf nicht an. Schäfers Versagen vor den Forderungen nach sprachlicher Angemessenheit bleibt bestehen, und wenn er sich mit Worten rechtfertigt, die nach <Ich habe nur meine Pflicht getan> klingen, so wird er Kritiker bloss bestätigen. Derweil ist über Günter Grass zu erfahren, seine Wehrmachts-Krankenakte nähre Zweifel an den biografischen Angaben des Schriftstellers. Danach sei Grass nicht in der SS-Panzerdivision <Frundsberg>, sondern in einer Panzerjäger-Ausbildungs- und Ersatzabteilung der SS gewesen. Was mag ihn bewogen haben, in amerikanischer Kriegsgefangenschaft als Frundsberger zu firmieren? Worte sind Taten, doch welche kommunikative Handlung Grass mit dieser Auskunft vollziehen, welcher Forderung nach situativer Angemessenheit er damit genügen wollte, darf fürs Erste rätselhaft heissen. von Joachim Güntner (NZZ vom 30. August 2006)
Das Schwarze Reich
"Die allenthalben noch immer kolportierte Ansicht, hinter allem hätte dieses eigenartige Genie von einem Hitler gesteckt, der einige ungebildete Spießgesellen um sich gesammelt habe, um mit dieser Bande von Berufsversagern und brutalen Schlägern so mir nichts, dir nichts die Macht im Reich zu übernehmen, ist schlicht bewußte Geschichtsverdrehung. Selbst wenn man die Thule-Gesellschaft und den Thule-Orden außer acht läßt und alle okulten Bezüge, so kommt man nicht um die Tatsache herum, daß die den Nationalsozialismus tragende Schicht auf der Höhe der Bildung ihrer Zeit stand und engen Kontakt mit deren Geistesleben gehabt hat. Nach einer von Bronder zitierten soziologischen Untersuchung des amerikanischen Historikers David L. Hoggan (1961) finden sich unter 4000 führenden Männern des Dritten Reichen 1050 Doktoren, 150 Diplominhaber, 330 Professoren, 41 Doppeldoktoren, 225 Ehren-Doktoren, 116 Geheime und andere Räte, 2 Nobelpreisträger, 10 Parteimitglieder mit dem Adlerschild des Deutschen Reiches und 23 Mitglieder, die mit der Goldmedaille für Kunst und Wissenschaft ausgezeichnet waren. 70 Prozent weisen eine höhere Schulbildung auf, 850 haben sich schriftstellerisch betätigt. Unter den 26 Reichsleitern, also Männern aus der Spitzengruppe der NSDAP, wurden 25 mit höherer Ausbildung gezählt." - Zitiert aus >Das Schwarze Reich - Templerorden.Thule-Gesellschaft.Das Dritte Reich. CIA< - von E. R. Carmin - 1994/2006
..... " In Wahrheit besitzt die Linke, handle es sich um Sozialisten, Sozialdemokraten oder Liberale, eine stolze Tradition der Verteidigung politischer Freiheit. Doch diese Tradition ist in Gefahr, verloren zu gehen, wenn Intellektuelle der Faszination der Macht erliegen." - Über die fortgesetzte Verführbarkeit von Intellektuellen durch autoritäre Macht - von Ian Buruma, London (NZZ vom 8. Juni 2006 - Feuilleton)
Falsche Helden
Wetterleuchten der Moderne - Krisenzeichen des bürgerlichen Erzählens bei Gottfried Keller - von Peter von Matt - über <Sieben Legenden> 1872. "Das System funktionierte perfekt. Nie war der gesellschaftliche Sinn einer schriftstellerischen Existenz so zweifelsfrei gesichert wie hier, im bürgerlichen Zeitalter nach den christlichen Jahrhunderten und vor der transzendentalen Obdachlosigkeit der Moderne." - (NZZ vom 3. / 4. Juni 2006)
Die Polemik Peter von Matts über "transzendentale Obdachlosigkeit der Moderne" ist überholt. Wenn die Gesellschaft seit 1919 nach Kriterien organisiert ist, die sich an der Zeit von vor 1803 / 1806 orientieren, leben wir im "ständischen" Mittelalter und nicht in der transzendentalen Obdachlosigkeit der "Moderne", schon gar nicht in der "Postmoderne" (Zum Verhältnis von Interpret und Dichter - Literaturwissenschaft und Psychoanalyse - von Peter von Matt - Vorlesungen Universität Zürich 1971 - reclam 2001).
Wird "transzendental" nach Kant definiert, sind wir obdachlos. Denn seit 1919 werden die subjektiven und subjektiven öffentlichen Rechte des Bürgers als Privatwirtschaftssubjekt (Privatperson / Privatunternehmen) mit pseudo-demokratischer Politik verweigert.
1787 - Kritik der reinen Vernunft
"Das Fürwahrhalten, oder die subjektive Gültigkeit des Urteils, in Beziehung auf die Überzeugung (welche zugleich objektiv gilt), hat drei Stufen: Meinen, Glauben und Wissen. Meinen ist ein mit Bewußtsein sowohl subjektiv, als objektiv unzureichendes Fürwahrhalten. Ist das letztere nur subjektiv zureichend und wird zugleich für objektiv unzureichend gehalten, so heißt es Glauben. Endlich heißt das sowohl subjektiv als objektiv zureichende Fürwahrhalten das Wissen. Die subjektive Zulänglichkeit heißt Überzeugung (für mich selbst), die objektive, Gewißheit (für jedermann)." (B 850) - 1787 - Immanuel Kant.
1923 - Soziologie
"Wie unmäßig der allgemeine Durst nach Herrschaft heutzutage infolge unserer intellektuellen Anarchie auch sein mag, es gibt doch ohne Zweifel niemanden, der bei einer geheimen und gewissenschaften persönlichen Prüfung nicht oft mehr oder weniger tief empfunden hätte, wie süß es ist zu gehorchen, wenn wir das in unseren Tagen fast unmögliche Glück verwirklichen können, durch weise und würdige Führer von der drückenden Verantwortlichkeit einer allgemeinen Leitung unseres Handelns angemessen befreit zu werden". - Auguste Comte (1798 - 1857), Soziologie, Jena 1923, Bd. I. S. 450
1935 - Wissenschaftstheoretische Probleme
Das, was als wissenschaftliche Erkenntnis gilt, wird immer von kollektiven Strukturen mitbestimmt, deren konstitutive Bedeutung selten als solche wahrgenommen wird. Wissenschaftliche Gemeinschaften neigen aufgrund ihrer soziologischen Eigenheiten dazu, einen kollektiven Glauben auch angesichts widersprechender Tatsachen aufrecht zu erhalten.
Das ist eine der Schlussfolgerungen aus Ludwik Flecks (1896-1961) ursprünglich 1935 erschienenem Werk "Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache". 1980 neu veröffentlicht vom Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main (stw 312).
Weitere Informationen: http://rpoth.at/science.shtml
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